Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Angebote sind unverbindlich. Zwischenverkauf oder Vermietung bleibt vorbehalten. Alle Angaben sind nachzuprüfen, da wir für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen können.

Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt und dürfen nicht weitergegeben werden. Bei Weitergabe haftet der Empfänger für die volle Provision (Verkäufer- und Käuferprovision). Die Höhe der Vermittlungsprovision beträgt für den Vertragspartner bei Vermietung (gewerbliche Objekte) oder Verpachtung (gewerbliche Objekte oder Land)  2,38 Monatsmieten inkl. 19% der ges. MwSt. und bei Verkauf 5,95% vom Kaufpreis inkl. 19% der ges. MwSt..

Der Empfänger ist verpflichtet, sofort Mitteilung zu machen, wenn ihm das Kaufobjekt von anderer Seite angeboten wurde. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an. Auf unseren Nachweis muss Bezug genommen werden, sobald mit dem Verkäufer selbständig Verhandlungen aufgenommen werden.

Unser Anspruch auf Nachweisgebühr bei Verkauf bleibt bestehen, wenn mit Interessenten binnen einer Frist von 1 Jahr nach vorläufig unterbrochenen Verhandlungen ein Vertragsabschluss zustande kommt.

Unser Anspruch auf Nachweisgebühr bei Vermietung (gewerbliche Objekte + Ländereien) bleibt bestehen, wenn mit Interessenten binnen einer Frist von 3 Monaten nach vorläufig unterbrochenen Verhandlungen ein Vertragsabschluss zustande kommt.

Alle Gebühren entstehen und sind fällig bei Vertragsabschluss.

Erfüllungsort und Gerichtstand ist Hannover.

Urheberrecht und Nutzung der Fotos und Videos

1. Dem Fotograf und/oder Kameramann steht das Urheberrecht an den Fotos oder Videos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Überträgt der Fotograf und/oder Kameramann Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

3. Die vom Fotografen und/oder Kameramann erstellten Fotos/Videos sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Vertragspartners bestimmt. Insbesondere ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die vom Fotografen und/oder Kameramann erstellten Werke an Zeitungen, Zeitschriften, Fernsehsender usw. weiterzugeben.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen und/oder Kameramann auf den Vertragspartner über.

5. Der Vertragspartner eines Fotos und/oder Videos i.S.d. § 60 UrhG ist nicht berechtigt, die Fotos und/oder Videos zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte schriftlich übertragen worden sind.

6. Eine Digitalisierung und/oder Vervielfältigung der Fotos und/oder Videos auf Datenträgern aller Art sowie die Weitergabe der Fotos und/oder Videos im Internet ist unzulässig, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte schriftlich übertragen wurden. Durch den Kauf von Datenträgern und Dateien, welche Fotos und/oder Videos enthalten, werden die Rechte zur Nutzung für den privaten Bereich auf den Vertragspartner übertragen.

7. Veränderungen der vom Fotografen und/oder Kameramanns erstellten Werke durch elektronische Hilfsmittel (z.B. Bildbearbeitungsprogrammen oder Montage usw.) dürfen erst nach schriftlichen Übertragung der entsprechenden Rechte durch den Fotografen und/oder Kameramann auf den Vertragspartner vorgenommen werden.

8. Bei der gemäß den vorstehenden Vorschriften gestatteten Verwertung der Fotos und Videos kann der Fotograf und Kameramann, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Fotos/Videos genannt zu werden. Wird diesem Verlangen nicht nachgekommen, berechtigt dies den Fotografen/Kameramann zum Schadensersatz.

9. Die Negative, Originalbilddateien und Originalvideobänder verbleiben immer bei dem Fotografen und/oder Kameramann. Eine Herausgabe der Negative, Bilddateien und Videobänder an den Vertragspartner erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

10. Der “private Bereich” beinhaltet die Nutzung der Fotos, Videos und Bilddateien zu ausschließlich nicht gewerblichen Zwecken, auf einer eigenen Homepage und um Abzüge für die Verwandtschaft zu machen.

Es ist ausdrücklich nicht gestattet die Fotos in irgend einer Form im Internet (z.B. WKW, Facebook usw.) zu veröffentlichen. Die meisten Sozialen Netzwerke behalten sich vor, die ihnen überlassen Fotos für Werbezwecke zu Verwenden. Dies stellt eine Verstoß gegen das Urheber- und Markenrecht in Deutschland und Europa da und kann dank digitaler Signatur auch verfolgt werden.

Hinweis:

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 – “Haftung für Links” hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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